Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag werden die in der RV zur Grundbuchsgebührennovelle 2012 vorgesehenen Änderungen analysiert. So wird thematisiert, in welchen Fällen statt des Verkehrswertes der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage herangezogen werden soll, ebenso wird die vorgesehene Mitwirkungspflicht der Partei angesprochen. Der Autor merkt auch an, warum die Neuregelung seiner Meinung nach wiederum verfassungswidrig ist.