Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag sind die maßgeblichen Bestimmungen § 26 und § 26a GGG der Regierungsvorlage zur Grundbuchsgebührennovelle vom 30.10.2012 mit samt den Erläuterungen abgedruckt. Die wesentlichen Änderungen werden zu Beginn in einigen Sätzen kurz erläutert.
Rechtsgrundlagen: § 26 GGG; § 26a GGG; GGN 2012 (RV)