§ 30 Abs 2 Z 2 EStG; § 30 Abs 4 EStG
Der VwGH hatte zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen man von einem selbst hergestellten Gebäude iSd § 30 Abs 2 Z 2 EStG (nach der Rechtslage vor dem 1. StabG 2012) sprechen kann und wann der Steuerbefreiungstatbestand dadurch eintritt.