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Grundsteuerbefreiung OÖ

Prof. Gerhard Gaedke (Bearbeitung)SWK 2012, 1102 Heft 25 v. 1.9.2012

§ 1 Abs 2 OÖ GrundsteuerbefreiungsG

Im vorliegenden Fall hatte der VwGH zu beurteilen, ob auch ein Saunaraum in die Bemessungsgrundlage der Nutzfläche für die Grundsteuerbefreiung einzurechnen ist.

VwGH 21.3.2012, 2009/16/0229

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