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Empfängerbenennung

Prof. Gerhard Gaedke (Bearbeitung)SWK 2012, 1063 Heft 23 und 24 v. 15.8.2012

§ 162 BAO

In der vorliegenden Entscheidung führte der VwGH aus, warum die Namhaftmachung eines Empfängers im Abgabenverfahren iSd § 162 BAO nicht automatisch den Abzug einer Schuld oder Aufwendung rechtfertigt.

VwGH 28.2.2012, 2008/15/0005; VwGH 2008/15/0006

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