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Nochmals: Der Bilanzbuchhalter als Vertreter im Finanzstrafverfahren

Prof. Gerhard Gaedke, Steuerberater, Fachsenat der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Kontaktkomitee der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit dem BMFSWK 2012, 825 Heft 18 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: In diesem Beitrag erläutert der Autor seine Ansicht zur möglichen Vertretung im Finanzstrafverfahren durch den Bilanzbuchhalter.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 3 BibuG; § 58 FinStrG

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