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Der Bilanzbuchhalter als Vertreter im Finanzstrafverfahren

HR Dr. Maximilian Rombold, Finanzamt Graz-UmgebungSWK 2012, 818 - 819 Heft 17 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Der Beitrag schildert einen Praxisfall, in dem der Abgabepflichtige im Finanzstrafverfahren von seinem Bilanzbuchhalter vertreten wurde. Anhand dieses Falles erläutert der Autor die Zulässigkeit dieser Vertretung.

Rechtsgrundlagen: § 84 Abs 1 BAO; § 77 Abs 1 FinStrG; § 48 Abs 1 Z 4 StPO; § 2 Abs 1 Z 3 BilanzbuchhalterG; § 2 Abs 1 Z 5 BilanzbuchhalterG; § 2 Abs 1 Z 6 BilanzbuchhalterG; § 77 Abs 2 FinStrG; § 83 Abs 4 BAO

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