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Eine einvernehmliche Änderung ist kein Vergleich

SWK 2012, 785 Heft 16 v. 1.6.2012

§ 1380 ABGB

Diese Entscheidung des VwGH stellt klar, dass eine einvernehmliche Änderung kein Vergleich ist.

VwGH 2011/16/0122

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