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Schutz der Verschwiegenheitsrechte bleibt eingeschränkt gewahrt

Dr. Artur Schuschnigg, Wirtschaftskammer ÖsterreichSWK 2012, 639 - 642 Heft 12 v. 1.4.2012

§ 122 StPO; § 56 ÄrzteG

Der Beitrag behandelt die Novellierung des § 112 StPO, der das Widerspruchsrecht bei der Sicherstellung von Aufzeichnungen und Datenträgern regelt.

OGH 13 Os 130/10g

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