Zusammenfassung: Wiesinger stellt in seinem Beitrag die durch das BBG 2011 erfolgte Neuregelung des § 19 Abs 1a UStG betreffend der Übergang der Steuerschuld bei der Erbringung von Bauleistungen vor, die im Konkreten die Erweiterung auf bestimmte Reinigungstätigkeiten vorsieht. Der Verfasser beleuchtet dazu das bisherige Reverse-Charge-System bei Bauleistungen, führt danach die neue Bestimmung an und widmet sich darüber hinaus auch der Frage, was unter dem Terminus "Reinigung von Bauwerken" zu verstehen ist. Zum Abschluss beleuchtet er noch kurz die geltende Übergangsbestimmung.