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Kraftfahrlinienverkehr - Beförderungsbedingungen

RechtsprechungBearbeitet von Dr. Eleonore Berchtold-OstermannSWK 2011, R 47 Heft 28 v. 1.10.2011

Pkt 9 der Anlage 1 der Kfl-Bef Bed-VO; § 40b GlBG

Der VfGH hob die Wortfolge "Männer ab dem 65. und Frauen ab dem 60. Lebensjahr" in der Anlage zu den Kfl-Bef Bed, BGBl II 47/2001 als gesetzwidrig auf.

VfGH 15.12.2010, V 39/10; VfGH V 40/10

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