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RechtsprechungBearb. v. Prof. Gerhard Gaedke, StBSWK 2011, R 46 Heft 27 v. 20.9.2011

Zusammenfassung: Der VwGH setzte sich mit dem Verhältnis des Regelungsinhalt des § 206 lit b BAO zu § 248 BAO auseinander.

Rechtsgrundlagen: § 206 lit b BAO; § 248 BAO

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