Zusammenfassung: Gaedke geht in seinem Beitrag kritisch auf die Position von Mayr (ÖÖStZ 2011/551) ein, der die Auffassung vertreten hat, dass für die Steuerschuld kraft Rechnungslegung die Ausstellung einer Rechnung, die alle Kriterien des § 11 Abs 1 UStG 1994 erfüllt, nicht erforderlich ist.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 UStG 1994