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Unbilligkeit der Einhebung nach der Lage des Falles

RechtsprechungBearb. v. Prof. Gerhard Gaedke, StBSWK 2011, R 42 Heft 25 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Der VwGH nahm zum Tatbestand des § 236 Abs 1 BAO Stellung und prüfte, ob bei der Bewilligung einer Nachsicht die bestehende Existenzgefährdung, besondere finanzielle Schwierigkeiten oder sonstige Notlagen zu berücksichtigen sind, oder ob bereits außergewöhnliche Umstände hierfür ausreichen.

Rechtsgrundlagen: § 236 Abs 1 BAO

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