Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob in der Begründung eines Straferkenntnisses die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen iSd § 23 FinStrG klar ersichtlich dargelegt werden müssen.
Rechtsgrundlagen: § 23 FinStrG
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Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob in der Begründung eines Straferkenntnisses die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen iSd § 23 FinStrG klar ersichtlich dargelegt werden müssen.
Rechtsgrundlagen: § 23 FinStrG
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