Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Rechtmäßigkeit und Anwendbarkeit der Zwischenkörperschaftsteuer im Hinblick auf Privatstiftungen. Die Steuer wurde 2001 mit dem BBG eingeführt und hatte den bis Ende 2000 gegebenen steuerlichen Thesaurierungsvorteil von Privatstiftungen erheblich beschränkt. Seit 2001 fallen aber auch Zinsen aus Bankeinlagen, öffentlich angebotene Forderungswertpapiere oder Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erlöse aus Investmentfonds unter die Zwischensteuer. Matschiner untersucht die Auswirkungen dieser Regelung auf die Praxis der Privatstiftungen und zeigt auf, daß das normative Zusammenspiel zwischen der Anwendbarkeit der Zwischenbesteuerung und dem Verbot, Werbungskosten abzuziehen, reformbedürftig ist.