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Familienbeihilfe: Herabsetzung der Altersgrenze ist nicht verfassungswidrig

TagesfragenSWK 2011, T 137 Heft 22 v. 1.8.2011

Zusammenfassung: Der VfGH prüfte, ob die Herabsetzung der Altersgrenze für die Gewährung der Familienbeihilfe vom vollendeten 26. /27. Lebensjahr auf das vollendete 24./25. Lebensjahr verfassungswidrig wäre.

Schlagwörter:

Altersgrenze; Herabsetzung; Familienbeihilfe;

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