Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Gläubigern mit dem Umfang der Haftung von Vertretern iSd § 9 und § 80 ff BAO.
Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 80 BAO
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Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Gläubigern mit dem Umfang der Haftung von Vertretern iSd § 9 und § 80 ff BAO.
Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 80 BAO
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