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Gläubigergleichbehandlung

RechtsprechungBearb. v. Prof. Gerhard Gaedke, StBSWK 2011, R 37 Heft 22 v. 1.8.2011

Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Gläubigern mit dem Umfang der Haftung von Vertretern iSd § 9 und § 80 ff BAO.

Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 80 BAO

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