Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich mit dem eigentlichen Zweck eines Wiederaufnahmeverfahrens.
Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 1 BAO
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Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich mit dem eigentlichen Zweck eines Wiederaufnahmeverfahrens.
Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 1 BAO
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