Zusammenfassung: Der BFH hatte zu prüfen, wie die unentgeltliche Gemeinschaftsverpflegung in der Kaserne für Soldaten zu bewerten ist und ob diese als steuerbarer und steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 EStG 1988; § 15 Abs 2 EStG 1988