Zusammenfassung: Das BMF veröffentlichte im Hinblick auf die Auftraggeberhaftung ein aktuelle Information zu der Frage, in welcher Form und wann eine Haftung schlagend wird, wenn die Erbringung von Bauleistungen nach § 19 Abs. 1a UStG 1994 von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen weitergegeben wird.
Rechtsgrundlagen: § 82a EStG; § 19 Abs 1a UStG 1994