Zusammenfassung: Fellner untersucht in seinem Beitrag die Frage, inwieweit ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichts sowohl im Fall der Einstellung (Freispruch) als auch im Fall des Schuldspruchs eine bindende Sperrwirkung verursachen kann, so dass gegen denselben Beschuldigten wegen derselben Tat nicht neuerlich ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wird. Ausgehend von § 214 Abs 2 ff FinStrG geht er dabei auf die Rechtsfolgen dieser Bestimmung und auf die Wechselwirkung von Entscheidungen von Gerichten und Finanzstrafbehörden ein.