Zusammenfassung: Das Gericht prüfte, ob etwaige Aufwendungen für die Anschaffung eines TV-Geräts bei einem Sehbehinderten als außergewöhnliche Belastungen eingestuft werden können.
Schlagwörter:
Fernsehgerät; TV; außergewöhnliche Belastung; Mehraufwand; Sehbehinderter;