AbgÄG 2011
Der VfGH nahm zur Besteuerung von Kursgewinnen und zur Zulässigkeit der Heranziehung der Banken für die Einhebung dieser Steuer Stellung. Weiters prüfte er, ob der im BBG 2011 für die Einführung der Wertpapier-KESt vorgesehene Termin verfassungswidrig ist.