Zusammenfassung: Beiser untersucht in seinem Beitrag die Möglichkeit des Nachschaurechts bei Gemeinden, die hierzu auf Basis des § 14 Abs 1 KommStG und der jeweiligen Landesabgabenordnungen bis 31.12.2009 ermächtigt waren. Seit 1.1.2010 gilt für Landes- und Gemeindeabgaben aber § 323a BAO, wodurch den Gemeinden kein Recht auf Kommunalsteuernachschau mehr zusteht. Beiser zeigt das Verhältnis der BAO zu den Bestimmungen des KommStG auf und stellt die Folgen dieser Regelung für die Gemeinden in der Praxis dar.