Zusammenfassung: Die Autoren nehmen auf den Beitrag von Sarnthein in SWK 8/2011, 404 ff Bezug, der auf Basis des EuGH Urteils Weald Leasing Ltd festhält, dass die insbesondere von Stiftungen und Banken praktizierten Vermietungs- und Leasingumsätze zur Steuerung der Umsatzsteuer einen Missbrauchstatbestand darstellen können. Der EuGH hat dabei u.a. festgehalten, dass das Verbot missbräuchlicher Praktiken auch auf das Gebiet der Mehrwertsteuer anwendbar ist. Pülzl und Pilgermair kommen nach Analyse des EuGH-Urteils zu einem anderen Ergebnis als Sarnthein und stellen ihre Ansicht zur "missbräuchlichen Praxis" im Beitrag vor.