Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit der Frage des Anspruchs auf den Alleinverdienerabsetzbetrag und im Bezug auf die Höhe der Einkünfte des Ehepartners mit der Frage der Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids des Ehepartners zu befassen. Baldauf zeigt auf, dass die Rechtsansicht des UFS in dieser Frage widersprüchlich ist und nimmt dabei zur herrschenden Auffassung des Senats kritisch Stellung.