Zusammenfassung: Der Beitrag führt eine aktuelle Entscheidung des UFS an, in der der Senat zu klären hatte, ob für die Zeit, in der eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld) bezogen wurde, zu Recht die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge rückgefordert werden können. Der UFS traf in diesem Zusammenhang ua eine Klarstellung hinsichtlich des Begriffs der "Erwerbstätigkeit".
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 4 FLAG