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GrESt und Treuhandlösungen: VwGH bestätigt Innsbrucker UFS-Entscheidung

SteuernSWK 2011, S 681 Heft 16 v. 1.6.2011

Der vorliegende Kurzbeitrag informiert über eine im April 2011 ergangene Entscheidung des VwGH, der darin - gleichlautend dem Urteil des UFS vom 25.6.2010 - befand, dass eine zwischen Vater und Sohn getroffene Treuhandvereinbarung (Abtretung von Gesellschaftsanteilen an den Sohn bei gleichzeitiger Zurückbehaltung eines Treuhandanteils im Ausmaß von 1%) missbräuchlich ist, da sie der Vermeidung der GrESt-Pflicht dient.

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