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Kein Missbrauch ohne konkret benannten Steuervorteil

SteuernSWK 2011, S 670 Heft 16 v. 1.6.2011

§ 22 BAO

In gegenständlicher Entscheidung hatte der VwGH zu klären, ob der Missbrauchstatbestand des § 22 BAO erfüllt wurde. Der Gerichtshof stellte hierbei klar, ob eine Gestaltung vorweg als missbräuchlich beurteilt werden kann, wenn keine Feststellungen hinsichtlich eines konkreten Steuervorteils vorliegen.

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