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Nochmals: Aufhebung des § 1 Abs. 5 letzter Satz StiftEG - Unterschied zwischen zeitlichem Bedingungsbereich und zeitlichem Vollzugsbereich ist zu beachten

SteuernUniv.-Prof. HR Dr. Nikolaus Zorn, Richter des VwGHSWK 2011, S 639 Heft 15 v. 20.5.2011

§ 1 Abs 5 StiftEG; § 3 Abs 1 Z 10 EStG; § 124b Z 128 EStG

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