Zusammenfassung: Trojan und Kleemann gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, ob das Inkrafttreten des AVOG 2010 zu einer Änderung der sachlichen Zuständigkeit betreffend die Wahrnehmung der Angelegenheiten des Steuerabzugs im Falle beschränkt Steuerpflichtiger geführt hat und damit die neue Rechtslage (nach dem Juni 2010) von der alten (bis inkl. Juni 2010 geltenden) Rechtslage abweicht.