§ 115 Abs 1 BAO
In gegenständlicher Entscheidung stellte der VwGH wiederholt fest, welche besonderen Pflichten für jene Abgabepflichtige gelten, die Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaften in sog. Steueroasen unterhalten.
VwGH 28.10.2010, 2006/15/0326