Zusammenfassung: Im Beitrag widmet sich Schuschnigg der im Frühjahr 2011 von der EU-Kommission eingeleiteten Konsultation, in der die Thematik des kollektiven Rechtsschutzes vordergründig behandelt wird. Der Verfasser greift einzelne wichtige Konsultationspunkte auf und nimmt dazu kritisch Stellung.
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