§ 35 Abs 2 BAO
In vorliegender Sache war die Gemeinnützigkeit eines Vereins, der sich alleine der Veranstaltung von Konzerten widmet, beherrschendes Thema.
VwGH 14.10.2010, 2008/15/0191
§ 35 Abs 2 BAO
In vorliegender Sache war die Gemeinnützigkeit eines Vereins, der sich alleine der Veranstaltung von Konzerten widmet, beherrschendes Thema.
VwGH 14.10.2010, 2008/15/0191