§ 4 EStG
Reicht die Überlassung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs zwecks Nutzung durch eine Dienstnehmerin (hier: Ehegattin) dafür aus, dass das Kfz dem betrieblichen Vermögen zuzuordnen ist? Muss in diesem Fall seitens der Abgabenbehörde geprüft werden, inwieweit ein geldwerter Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis vorliegt? Ist ein Sachbezug anzusetzen? Ist die Fremdüblichkeit der dahinterstehenden Vereinbarung zwischen den Ehegatten zu prüfen?