§ 8 Abs 1 KStG
Der VwGH äußerte sich dahingehend, inwieweit Buchgewinne, die bei der Ausbuchung "unbehobener" Genossenschaftsanteile entstehen, bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen sind.
VwGH 4.8.2010, 2007/13/0035; VwGH 2007/13/0036
§ 8 Abs 1 KStG
Der VwGH äußerte sich dahingehend, inwieweit Buchgewinne, die bei der Ausbuchung "unbehobener" Genossenschaftsanteile entstehen, bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen sind.
VwGH 4.8.2010, 2007/13/0035; VwGH 2007/13/0036