§ 41 Abs 2 FLAG; § 22 Z 1 und Z 2 TS 2 EStG
In gegenständlicher Entscheidung stellte sich die Frage der Dienstgeberbeitragspflicht im Bezug auf die Vergütungen, die Gesellschafter-Geschäftsführern für ihre Tätigkeit beziehen.
VwGH 23.9.2010, 2010/15/0121