§ 4 Abs 4 EStG
In gegenständlicher Entscheidung hatte sich der VwGH mit der Frage der steuerlichen Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen zu befassen. Das Höchstgericht stellte in diesem Zusammenhang klar, inwieweit Tätigkeiten der "familienhaften Mitarbeit" Betriebsausgaben bedingen können.