Zusammenfassung: Werdnik stellt in seinem Beitrag das in § 283 UGB idF BBG 2011 normierte, neue Zwangsstrafverfügungsverfahren bei Verstößen gegen Offenlegungsverpflichtungen vor. Zusätzlich zu diesem besonderen Verfahren, das die fristgerechte Offenlegung von Jahresabschlüssen erzwingt, betrachtet der Verfasser ebenso die Neufassung des in § 24 FBG geregelten, allgemeinen Zwangsstrafenverfahrens.