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Berufungsverfahren

RechtsprechungBearb. v. Prof. Gerhard Gaedke, StBSWK 2011, R 17 Heft 10 v. 1.4.2011

§ 276 Abs 6 BAO

In der vorliegenden Entscheidung äußerte sich der VwGH dahingehend, ob ein Abgabepflichtiger, der in der Berufung nicht beantragt hat, dass eine mündliche Verhandlung durchgeführt wird, das subjektive Recht darauf hat, dass eine mündliche Verhandlung von Amts wegen abgehalten wird.

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