Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Entscheidung des UFS aus dem Mai 2010, in der sich dem Senat Fragen stellten im Bezug auf die steuerliche Berücksichtigung von Kosten für eine auswärtige Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG; § 34 EStG