Zusammenfassung: Der UFS äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung zu den Voraussetzungen, unter denen die Schätzungsmethode der Anwendung eines Unsicherheitszuschlags in Betracht gezogen werden kann und klärte, ob das Finanzamt zu Recht die Unsicherheitszuschläge der Kapitalertragsteuer unterwarf.
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