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Ist die Mindestkörperschaftsteuer doch gemeinschaftsrechtswidrig? - Auslandsaktivitäten sind durch Nichtanrechenbarkeit benachteiligt

SteuernDDr. Hermann Peyerl, LL.M., Universitätsassistent an der BOKU WienSWK 2010, S 321 Heft 7 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Ausgehend von einer aktuellen Entscheidung des UFS, in der der Senat seine Rechtsprechung betreffend die Nichtanrechenbarkeit von ausländischen Steuern auf die Mindestkörperschaftsteuer wiederholte, widmet sich Peyerl in seinem Beitrag zunächst der Frage der Abhängigkeit der Mindestkörperschaftsteuer vom Einkommen und führt dazu die seitens des EuGH sowie des UFS vertretene Rechtsansicht an. Anschließend befasst er sich mit Fragen betreffend die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Mindestkörperschaftsteuer beim Vorliegen von ausländischen Einkünften, stellt dabei anhand eines Beispielfalls die Steuerwirkung der Befreiungsmethode sowie der Anrechnungsmethode dar und zeigt auf, wie bei beiden Methoden die Mindeststeuer eine Benachteiligung des Steuerpflichtigen bei Auslandseinkünften bewirkt. Der Verfasser erläutert aber auch, wie diese Diskriminierung sowohl im Anwendungsbereich der Befreiungsmethode als auch bei Anwendung der Anrechnungsmethode beseitigt werden könnte.

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