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Offene Fünftelbeträge bei Betriebsaufgabe absetzbar

SteuernSWK 2010, S 929 Heft 31 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung stellte der UFS fest, wie bei einer Betriebsaufgabe offene Fünftel betreffend die Abfertigungsrückstellung steuerlich zu behandeln sind.

Rechtsgrundlagen: § 124b Z 68 lit c EStG

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