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Chipkarten im Bilanz- und Steuerrecht - Anlage- oder Umlaufvermögen, geringwertige Wirtschaftsgüter, Verbindlichkeit oder Rückstellung, Entgelt, Kaution, Schadenersatz

SteuernUniv.-Prof. Dr. Reinhold Beiser, Universität InnsbruckSWK 2010, S 891 Heft 30 v. 20.10.2010

Zusammenfassung: Sind Chipkarten, die der elektronische Speicherung von Dienstleistungsgutschriften dienen, abnutzbares Anlagevermögen oder aber Umlaufvermögen? Sind sie geringwertige Wirtschaftsgüter iSd § 13 EStG? Müssen die Kautionszahlungen, die von den Kunden bei Ausgabe der Chipkarten zur Sicherung der Kartenrückgabe entrichtet werden, als Verbindlichkeit oder aber als Rückstellung bilanziert werden? Sind Zahlungen für Dienstleistungsgutschriften eine Anzahlung iSd UStG? Wie sind Kautionszahlungen aus Umsatzsteuersicht zu beurteilen? Was liegt bei Kautionszahlungen, die wegen Kartenverlust verfallen, vor? Der vorliegende Beitrag von Beiser, in dem sich der Autor eingehend mit der bilanz- und steuerrechtlichen Behandlung von Chipkarten befasst, liefert die Antworten zu vorstehenden Fragen.

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