§ 11 Abs 1 Z 1 UStG
In gegenständlicher Entscheidung ging es um die Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung im Falle einer Rechnung, die eine unrichtige Anschrift des Leistungserbringers ausweist.
VwGH 24.2.2010, 2005/13/0006
§ 11 Abs 1 Z 1 UStG
In gegenständlicher Entscheidung ging es um die Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung im Falle einer Rechnung, die eine unrichtige Anschrift des Leistungserbringers ausweist.
VwGH 24.2.2010, 2005/13/0006