§ 12 Abs 4 UStG
In gegenständlicher Entscheidung hatte sich der VwGH mit Fragen betreffend die Aufteilung der Vorsteuern im Falle der Errichtung eines Ordinationsgebäudes (inkl. Hausapotheke) durch einen Arzt zu befassen. Das Höchstgericht klärte dabei, ob die Aufteilung der Vorsteuern aus den Baukosten nach dem sog. "Umsatzschlüssel", oder aber nach dem "Flächenschlüssel" vorzunehmen ist.