Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob Zahlungen iZm einer Wohnungssanierung, die an den ehemaligen Untermieter entrichtet wurden, über 10 Jahre abgesetzt werden können und seitens des Hauptmieters ein Anspruch auf Kostenersatz besteht.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 4 erster Satz EStG; § 9 MRG; § 10 MRG; § 1097 ABGB