§ 7 Wr. AO
In gegenständlicher Entscheidung geht es um die Frage, was seitens des Geschäftführers als Vertreter der Gesellschaft erforderlich gewesen wäre, um ein Verschulden an den fälligen Selbstbemessungsabgaben (erfolgreich) von sich weisen zu können.
VwGH 24.2.2010, 2007/13/0144